Leider werden nicht alle gewünschten Hilfsmittel von den Krankenkassen bezahlt. Im § 12 SGB V heißt es: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Wenn Sie aber nicht auf einen gewissen Komfort verzichten möchten und auch bereit sind die Kosten für das gewünschte Hilfsmittel selbst zu tragen, dann finden Sie im Anschluss einige interessante Produkte.

Aufstehsessel
Wenn man älter wird fällt es einem immer schwerer aus dem gemütlichen Sessel wieder aufzustehen. Der Aufstehsessel hebt Sie mit Hilfe einer Fernbedienung langsam in den Stand bzw. lässt Sie vorsichtig in eine bequeme Sitz- oder Liegeposition gleiten.

Scooter / Elektromobile 10 km/h und 15 km/h
Krankenkassen tragen nur die Kosten für Elektromobile bis 6 km/h. Wenn Sie ein Modell mit höherer Geschwindigkeit wünschen, dann müssen Sie die Mehrkosten selber tragen.

Elektrisch betriebener Reise-Rollstuhl
Der elektrisch betriebene Reise-Rollstuhl Moving Star ist mit nur 19 kg sehr leicht. Er erreicht eine Geschwindigkeit von maximal 6 km/h bei einer Reichweite von etwa 13 km.

Zwei in Einem – Rollator und Rollstuhl
Mit nur wenigen Handgriffen kann man diesen Rollator (Rollz Motion von der Firma Topro) in einen Rollstuhl verwandeln.

Individuelle Sauerstoffversorgung
Der Invacare Homefill II ist eine einfach zu bedienende Kombination aus einer Füllstation und einem Sauerstoffkonzentrator. Das eigene Befüllen von tragbaren Sauerstoffzylindern für den Eigengebrauch wird damit möglich.