Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, haben unabhängig von ihrem festgelegten Pflegegrad Anspruch auf eine Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Diese sind zum einmaligen Gebrauch bestimmt und werden nicht wieder verwendet.

Folgende Produkte werden berücksichtigt:

  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
  • Einmalhandschuhe
  • Mundschutz
  • Schutzschürzen wiederverwendbar
  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Händedesinfektionstücher
  • Flächendesinfektionstücher

Die entstandenen Kosten für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse bis zu einem Betrag von monatlich 40,00 EUR, bei Anspruch von Beihilfe bis zu monatlich 20,00 EUR, erstattet. Aufwendungen, die über den Höchstbetrag hinausgehen muss der Versicherte selbst tragen.

Fordern Sie unverbindlich Muster an!

Die Musterbox enthält Muster aller oben aufgelisteten Produkte. Sie können in aller Ruhe zu Hause entscheiden welche Produkte für die Pflege Ihres Angehörigen sinnvoll sind. In der Musterbox finden Sie auch den erforderlichen Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse. Bitte füllen Sie diesen aus und senden ihn im beigefügten Freiumschlag an uns zurück. Gerne können Sie den Antrag auch hier herunterladen und ausdrucken.

Sobald wir die Genehmigung der Pflegekasse erhalten haben, senden wir die auf Ihren Bedarf zugeschnittenen Produkte gleich zu Ihnen nach Hause.

 

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    Zentrale:

    RECARA GmbH

    Julius-Doms-Str. 12/15
    51373 Leverkusen

    Tel.: 0214 / 868 52 25
    Fax: 0214 / 868 52 33

    info@recara.de

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 9:00 – 18:00 Uhr
    Samstag 9:00 – 14:00 Uhr
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