Zuzahlungsbefreiungen

Liebe Kunden*innen,

da wir leider, z.B. EDV-technisch, nicht die Möglichkeit haben nachzuschauen, ob der Kunde*in zuzahlungsfreit ist, sind wir darauf angewiesen, dass uns diese bei einer Bestellung vorgelegt wird.

Sollte die Zuzahlungsbefreiung erst später eingereicht werden , z.B. wegen einer erhaltenen Zuzahlungsrechnung, dann ist eine Berücksichtigung häufig nicht mehr möglich, da wir bereits mit der Krankenkasse abgerechnet haben. In diesen Fällen müsste die Zuzahlungsrechnung dann gezahlt werden und im Anschluss der Krankenkasse eingereicht werden. Sie erhalten dann den Betrag von der Krankenkasse zurück.

Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns gleich nach Erhalt der neuen Zuzahlungsbefreiung eine Kopie zusenden. Gerne an info@recara.de oder über den entsprechenden Link auf  unserer Webseite www.recara.de.

Herzlichen Dank.

ONLINE-Rezeptservice

Ab sofort bieten wir Ihnen einen online Rezeptservice an! 😊
Sie haben auf der Startseite unserer Webseite die Möglichkeit Ihr Papier-Rezept online als Bild, als eingescannte Datei, oder durch manuelle Eingabe der Inhalte des Rezeptes an uns zu senden. Somit müssen Sie nicht aktiv in unser Fachgeschäft vor Ort gehen, um Ihr Rezept einzulösen.

Trotz Lockdown geöffnet!!!

Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der hygienischen Anforderungen weiterhin geöffnet. Dazu zählen auch Sanitätshäuser. Somit sind wir weiterhin für Sie da❗️
Sie wollen nicht persönlich vorbeikommen? Kein Problem! Kontaktieren Sie uns doch gerne per Mail info@recara.de oder telefonisch unter der Nummer: 0214- 868 52 25.