Kategorie: Uncategorized
Zuzahlungsbefreiungen
Liebe Kunden*innen,
da wir leider, z.B. EDV-technisch, nicht die Möglichkeit haben nachzuschauen, ob der Kunde*in zuzahlungsfreit ist, sind wir darauf angewiesen, dass uns diese bei einer Bestellung vorgelegt wird.
Sollte die Zuzahlungsbefreiung erst später eingereicht werden , z.B. wegen einer erhaltenen Zuzahlungsrechnung, dann ist eine Berücksichtigung häufig nicht mehr möglich, da wir bereits mit der Krankenkasse abgerechnet haben. In diesen Fällen müsste die Zuzahlungsrechnung dann gezahlt werden und im Anschluss der Krankenkasse eingereicht werden. Sie erhalten dann den Betrag von der Krankenkasse zurück.
Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns gleich nach Erhalt der neuen Zuzahlungsbefreiung eine Kopie zusenden. Gerne an info@recara.de oder über den entsprechenden Link auf unserer Webseite www.recara.de.
Herzlichen Dank.