Zuzahlungsbefreiungen

Liebe Kunden*innen,

da wir leider, z.B. EDV-technisch, nicht die Möglichkeit haben nachzuschauen, ob der Kunde*in zuzahlungsfreit ist, sind wir darauf angewiesen, dass uns diese bei einer Bestellung vorgelegt wird.

Sollte die Zuzahlungsbefreiung erst später eingereicht werden , z.B. wegen einer erhaltenen Zuzahlungsrechnung, dann ist eine Berücksichtigung häufig nicht mehr möglich, da wir bereits mit der Krankenkasse abgerechnet haben. In diesen Fällen müsste die Zuzahlungsrechnung dann gezahlt werden und im Anschluss der Krankenkasse eingereicht werden. Sie erhalten dann den Betrag von der Krankenkasse zurück.

Daher ist es sehr wichtig, dass Sie uns gleich nach Erhalt der neuen Zuzahlungsbefreiung eine Kopie zusenden. Gerne an info@recara.de oder über den entsprechenden Link auf  unserer Webseite www.recara.de.

Herzlichen Dank.

Nehmen Sie Kontakt auf

    Zentrale:

    RECARA GmbH

    Julius-Doms-Str. 12/15
    51373 Leverkusen

    Tel.: 0214 / 868 52 25
    Fax: 0214 / 868 52 33

    info@recara.de

    Öffnungszeiten

    Montag – Freitag 9:00 – 18:00 Uhr
    Samstag 9:00 – 14:00 Uhr
    Servicepoint an St. Remigius: am Samstag geschlossen


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