Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

RECARA
Dienstleistungs- und Warenhandels GmbH
Julius-Doms-Str. 12/15
51373 Leverkusen

Vertreten durch:
Stefan Rademacher

Bankverbindungen:
Commerzbank AG        IBAN DE35 3708 0040 0807 5475 00       BIC DRESDERFF370
Sparkasse Leverkusen   IBAN DE17 3755 1440 0101 020204        BIC WELADEDLLEV
Bensberger Bank          IBAN DE56 3706 2124 0007 276010        BIC GENODED1BGL

Kontakt:
Tel. 0214 / 868 52 25
Fax 0214 / 868 52 33
info@recara.de

Die für die RECARA GmbH zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon 07851 / 795 79 40
Fax 07851 / 795 79 41

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de

Die RECARA GmbH erklärt sich bei rechtlichen Konflikten mit Verbrauchern (§ 13 BGB) bereit, an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilzunehmen.

 

Registereintrag:
Eintragung im Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB 49241

Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27a Umsatzsteuergesetz: DE 184 089 380.

Aufsichtsbehörde:
Amtsgericht Köln

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Stefan Rademacher (s.o.)

Konzeption, Design und Betreuung der Webseite:

FLAMINGO MEDIA
Fritzen & Mehrlein GbR
Eifelstraße 23
53119 Bonn

Haftungsausschluss:

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Urheberrecht

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Datenschutz s. https://recara.de/datenschutz/

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

I. Vertragsabschluss

  1. Verträge zwischen dem Verkäufer und Käufer kommen zustande, wenn der Verkäufer den Vertrag schriftlich bestätigt hat.
  2. Abänderungen oder Ergänzungen der getroffenen Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
  3. Die Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Käufer seine eigenen, von den Bedingungen des Verkäufers abweichenden allgemeinen Lieferungsbedingungen mitgeteilt hat, oder diese auf Schriftstücken des Käufers, insbesondere auf dem Bestellschein, abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des Käufers mit abweichenden Bedingungen wird hiermit widersprochen.
  4. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten, die Preise entsprechend den eingetretenen Kosten-veränderungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen anzupassen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 Prozent des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.
  5. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.

II. Lieferungen und Lieferverzug

  1. Liefertermine gelten nur als annähernd vereinbart. Sie gelten als eingehalten, wenn eine Ware zu diesem Zeitpunkt unser Lager verlassen, bzw. bei Selbstabholung zur Abholung bereitsteht. Bei Lieferverzug ist eine angemessene Nachfrist zu setzen.
  2. Soweit wir eine Erfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse gehindert sind, die wir trotz den Verhältnissen des Einzelfalls unter der Beachtung der zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, insbesondere durch behördliche Eingriffe, Betriebsstörungen rechtmäßige Streits und rechtmäßige Aussperrungen, Verzögerungen bei der Anlieferung, höherer Gewalt und sonstigen, vom Verkäufer nicht zu vertretenen Behinderungen, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller bald möglich mitgeteilt.
  3. Der Lieferumfang wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

III. Annullierungskosten

Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 30 Prozent des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

IV. Gewährleistung

  1. Offensichtliche und bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Waren (schriftlich) zu rügen.
  2. Wir  übernehmen in der folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen: a) Während eines Zeitraumes von 24 Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung). Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen, oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen. Ab dem siebten Monat obliegt es dem Käufer nachzuweisen, dass der Mangel von Anfang an bestanden hat (sog. Beweislastumkehr) b) Beim Kauf von gebrauchten Liefergegenständen verkürzt sich die Frist nach a) auf 12 Monate. c) Natürlicher Verschleiß sowie Schäden, die auf Eigenverschulden oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, sind in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  3. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers – gleich, aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers.
  4. Die vorstehend angeführte Haftungsfreizeichnung gilt nicht. Soweit die Schadensursachen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers beruhen. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Käufer wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatz wegen Nichterfüllung gemäß § 463, 480 Absatz 2 BGB gelten machen.
  5. Soweit der Verkäufer fahrlässig eine Kardinalpflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  6. Gewährleistungsfrist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
  7. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in den vorgenannten Absätzen 3) bis 6) vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen.

V. Zahlung

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht ein anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.A. zu fordern. Falls der Verkäufer in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, dem Käufer gegenüber nachzuweisen, dass diesem als Folge des Zahlungsverzuges kein, oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen des Verkäufers eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tage der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  4. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, oder vom Verkäufer anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Rückhaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

VI. Versendung, Verpackung und Versicherung

  1. Transport und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungs-ordnung werden grundsätzlich nicht zurückgenommen; der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackung auf eigene Kosten zu sorgen.
  2. Wenn der Käufer es wünscht, wird die Lieferung durch eine Transportversicherung eingedeckt; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.

VII. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an allen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die Eigentumsvorbehaltssicherung gilt für alle vom Verkäufer gelieferten Waren, solange aus der Geschäftsverbindung zum Käufer offene Forderungen bestehen. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn einzelne Forderungen in ein Kontokorrent gestellt werden, in diesen sichert der Eigentumsvorbehalt sowohl den abstrakten, als auch den kausalen Saldo der Forderung des Verkäufers.

Der Käufer ist berechtigt, die unter Vorbehalt stehenden Waren in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Diese Befugnis schließt ein, dass der Käufer dem Verkäufer schon jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen ihm und dem Verkäufer vereinbarten Faktura Endbetrages  (einschließlich MwSt.) zur Sicherheit abtritt. Der Käufer ist berechtigt, diese Forderungen einzuziehen. Der Verkäufer ist jedoch berechtigt, die Einziehungs- und Weiterveräußerungsbefugnis zu widerrufen, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät; gleiches gilt, wenn über das Vermögen des Käufers Konkurs, oder Vergleichsantrag gestellt ist, oder wenn sonstige erhebliche Umstände vorliegen, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen. Falls der Verkäufer von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, ist der Käufer verpflichtet, dem Käufer auf erste Aufforderung alle erforderlichen Mitteilungen zu machen. Damit dieser in der Lage ist, die ihm zustehenden Forderungen Dritten gegenüber einzubeziehen.

Der Käufer ist berechtigt, die unter Vorbehalt stehende Ware allein, oder mit anderen Waren zu be- und verarbeiten. Dies geschieht stets für den Verkäufer. Dieser erwirbt Eigentum oder anteiliges Miteigentum an der be- und verarbeiteten Ware in Höhe des Faktura Endbetrages (einschl. MwSt.), der zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbart wurde.

Werden unter Vorbehalt stehende Waren mit anderen Waren vermischt oder vermengt, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum in Höhe des Faktura Endbetrages (einschl. MwSt.), wie er zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart wurde. Dies gilt nicht, soweit die andere, nicht vom Verkäufer gelieferte Ware als Hauptsache anzusehen ist. Der Käufer ist verpflichtet, die unter Vorbehalt gelieferte Ware gegen die üblichen Risiken ausreichend zu versichern (Einbruch, Diebstahl, Wasser, Feuer). Schon jetzt tritt der Käufer die ihm gegenüber der Versicherung zustehenden Ansprüche zur Sicherung der Kaufpreisforderung ab; der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

Der Käufer ist nicht berechtigt, unter Vorbehalt stehende Waren Dritten zur Sicherheit zu übereignen, sie zu verpfänden oder sie in sonstiger Weise zu belasten. Er ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen; er ist dann verpflichtet, auf eigene Kosten Interventionsklage nach § 771 ZPO zu erheben.

Übersteigt der realisierbare Wert der dem Verkäufer nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten die ihm zustehenden Forderungen um mehr als 20 von Hundert, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers verpflichtet, überschießende Sicherheiten freizugeben.

Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

VIII. Haftung aus Delikt

Schadenersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen. Es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

IX. Erfüllungsort / Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist der Hauptsitz: Julius-Doms-Straße 15, 51373 Leverkusen
  2. Bei allen sich aus dem Hauptsitz ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes, oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

X. Nichtigkeitsklausel

Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen aus irgendwelchen Gründen rechtsunwirksam sind oder werden sollten, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.

 

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    Montag – Freitag 9:00 – 18:00 Uhr
    Samstag 9:00 – 14:00 Uhr
    Servicepoint an St. Remigius: am Samstag geschlossen


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